Nähe Bad Endorf
Spekulationsgrundstück/e, Bauerwartungsland
IN SONNIGER PANORAMALAGE
MIT BLICK AUF DIE
BAYERISCHEN ALPEN


ECKDATEN

 

Gesamtfläche: ca. 8.048 m²
- Teilflächen sind auch erwerbbar
- Lage absolut sonnig
- mit herrlichem Panoramablick in die Bayerischen Berge und auf die Kampenwand
- Gelände vorwiegend eben
- Der Grund für den Straßenausbau wurde bereits an die Gemeinde abgetreten
- Die Zufahrtsstraße ist derzeit geschottert.
- 2006 wurde schon seitens der Gemeinde über einen Bebauungsplan diskutiert
- Nördlich des Geländes befinden sich bereits Wohnhäuser
- Derzeitiger Bodenrichtwert bei Bauland Euro 700,-- pro m²

 

Kaufpreis gegen Gebot
Vermittlungsgebühr 3,57 % inkl. MwSt.

 

KÄUFERPROVISION

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft oder bei Anmietung des Objektes.


SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer  von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).


HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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