Bayrischzell
HERRSCHAFTLICHES ANWESEN
IN SCHÖNSTER, UNVERBAUBARER UND RUHIGER AUSSICHTSLAGE


ECKDATEN

Die 1936 von einem sehr wohlhabenden Unternehmer erbaute Villa im damaligen Landhausstil befindet sich auf einem traumhaften Grundstück und wurde 1956 mit einem Anbau für Hauspersonal erweitert. Die Villa wird heute von den Nachkommen bewohnt und seit einigen Jahren als Gästehaus genutzt.
 
Die exponierte sonnige Hanglage befindet sich in bester Wohnlage von Bayrischzell und bietet neben herrlichen Ausblicken absolute Ruhe.

 

Objekt-Nr. 550444

 

  • Grund: ca. 2000 qm
  • Privathaus mit Gästezimmer
  • Wohnfläche: ca. 423 qm
  • Nutzfläche: ca. 160 qm
  • Zimmer: 15
  • Schlafzimmer: 12
  • Bäder: 10
  • Gäste-WC: 1
  • Große Süd-Ost-Terrasse: ca. 90 qm
  • Balkon umlaufend 1.OG und Balkon im DG
  • Baujahr 1936
  • Anbau Baujahr 1956
  • Gästezimmer: 10
  • Traditionelle Stube mit Erker und Kachelofen
  • Heizung: Öl und Holz
  • Energieverbrauchswert: 137,30 kWh (m² *a)
  • Energieeffizienz: E
  • Energieausweisgültigkeit: bis 28.05.2031, Baujahr lt. Energieausweis 2001
  • Warmwasser enthalten
  • Kachelofen
  • Garage für 1 PKW
  • PKW-Stellplätze: ca. 7
  • 2 repräsentative Zufahrten
  • Parkähnlicher Garten mit altem Baumbestand
  • Gartenhaus
  • Zustand: gepflegt und gestaltungsfähig

 

Kaufpreis: Auf Anfrage!
+ 2.0 % Vermittlungsgebühr inkl. MwSt.

 

KÄUFERPROVISION

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 2 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft. 


SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer  von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).


HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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