Objekt-Nr. 550360
Grundstück: ca. 1590 qm
Es gibt die Möglichkeit das angebotene wunderschöne Bauernhaus und mit ausgebauten Stadl
zu nutzen.
Zusätzliches Grundstück:
Weitere 1814 qm zusätzlich erwerbbar
Bauernhaus:
Lage:
Eine ideale Liegenschaft für repräsentatives Wohnen und/oder für eine große Familie.
Wir bitten um Verständnis für keine weiteren Angaben, da wir diese Immobilie
sehr diskret bewerben.
Kaufpreis: Auf Anfrage!
+ 3,57 % Vermittlungsgebühr inkl. MwSt.
Dieses besondere Anwesen wird beworben im Gemeinschaftsgeschäft mit:
KAISER IMMOBILIEN
Frau Astrid Kaiser
Hirschbergstraße 7
82335 Berg am Starnberg See
Tel. 08151/5551498
E-Mail: info@immo-kaiserreich.de
www.immo-kaiserreich.de
Wir
erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer
Eigentümergesellschaft.
Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).
HINWEIS
Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.