Österreich - Seeboden

AUSSERGEWÖHNLICHES UND EINZIGARTIGES LANDHAUS

OBERHALB VON SEEBODEN MIT WUNDERSCHÖNEM FERNBLICK

IN ABSOLUTER RUHELAGE


ECKDATEN

 

Objekt-Nr. 550379

 

Flächen:
Grundstücksfläche: ca. 1.318 m²

Wohnfläche: ca. 371 m²


Ausstattung:
Zimmer: 12

Bäder: 3
WCs: 4

Terrasse: 2
Balkon: 1

Garage: 1 (Garage, Parkplatz)
Stellplatz: 4 (Garage, Parkplatz)

Garten: 1
Keller: 1

Heizung: Kamin, Zentralheizung
Befeuerung: Öl, Solarenergie, Holz

Boden: Dielen, Fliesen, Parkett, Teppichboden
Küche: Einbauküche

Balkon: Südbalkon / -terrasse
Bad: Bad mit Fenster, Badewanne, Dusche
Extras: Abstellraum, Gartennutzung

 
Sonstiges:
Zustand: gepflegt

Beziehbar ab: nach Vereinbarung

 

Energieausweis:
Gültig bis: 28.08.2025

Heizwärmebedarf: 147,9 kWh/m²a
fGEE: 1,56

 


Kaufpreis:
Euro 459.000,--
+ 3,60 % Vermittlungsgebühr inkl. MwSt.

 

KÄUFERPROVISION

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 3,60 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft oder bei Anmietung des Objektes.


SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer  von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).


HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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