Objekt-Nr. 550479
Das gesamte Anwesen wurde bereits bei seiner Erbauung 1977 konsequent biologisch und
umweltbewusst errichtet. Die Eigentümer haben diese hoch qualitative Bauweise bei ihren aktuellen Renovierungen sorgfältigst weiter geführt und bis zum heutigen Stand einschließlich
entsprechender Dämmung und Erdwärme-Heizsystem modernisiert und saniert. Diese Wohnung ist wie eine Neubauwohnung mit wunderbarem Raumklima und geringem Energieverbrauch. Eine
Photovoltaik-Anlage ist ergänzend zu den beiden Erdewärmepumpen und dem autonomen Flüssiggastank in Planung.
(Dachspeicherraum mit ca. 42,79 qm (alles <2m lichte Höhe vom Balkon aus begehbar) / Kellerraum mit ca. 18, 56 qm
Diese Eigentumswohnung ist nicht nur durch ihre hochwertige, lichte Gestaltung, sondern ganz besonders auch durch ihre
energetische Optimierung ein absolutes Highlight! Biologische Baumaterialien vermitteln die angenehme Atmosphäre
einerabsoluten Wohlfühloase, die
ihresgleichen sucht.
Energieausweis: Wärme 97,4 kWh (m2 a) / Strom 20,2 kWh (m2 a), Klasse C
Kaufpreis: Euro 445.000,--
Einzelgarage Euro 25.000,--
+ Vermittlungsgebühr 3,57 % inkl. MwSt
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft oder bei Anmietung des Objektes.
SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).
HINWEIS
Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.