Peterskirchen/Emertsham/Tacherting

HOCH ATTRAKTIVES ATELIER

ODER GEWERBLICH NUTZBARER RAUM

IN EINEM LANDSCHLOSS


 

ECKDATEN

Objekt-Nr. 440101

 

Der „Alte Pfarrhof“ ist ein Landschloss aus der Barockzeit und wurde 1750 erbaut.

 

Atelier/Büro „Lambergkapelle“

  • NEU renoviertes Atelier
  • Nutzung z.B.: kleines Büro, Musikunterricht, Kosmetik-Behandlungsraum Therapeutische Tätigkeiten
  • Vermietung unmöbliert (gegen Aufpreis möbliert)
  • Landschloss - Erbauung 1750
  • Generalsanierung 2018-2019
  • Das Anwesen/Wohnung stehen unter Denkmalschutz
  • Erdgeschoss
  • Gewerbliche Fläche: 55 qm
  • Zentralheizung
  • Küche zur Mitbenutzung
  • Repräsenativer Raum
  • Duschbad
  • Ausrichtung Nord
  • Stellplatz
  • Allgemeiner Waschmaschinenraum im EG mit wohnungszugeordnetem Wasseranschluss Keine Haustiere
  • Nichtraucher erwünscht
  • Nebenkosten:
    -Stromzähler nicht vorhanden
    daher wird dieser Verbrauch anteilig über die Fläche ermittelt, da es hier keine eigenen Zähler gibt. -„Reinigung“ bezieht sich auf die Reinigung des Stiegenhauses.
    -„Sonst.“ Beinhaltet Nebenkosen wie z.B. Abrechnung EAD, Kaminkehrer, Wartung Heizung, u.d.gl.
    -Fa. EAD Eutermoser, Stephanskirchen, erstellt die Nebenkostenabrechnung.
  • Bezugstermin nach Vereinbarung

 

 

Mietkosten::

Kaltmiete. Euro 650,-- /Monat
Nebenkosten Euro 150,-- /Monat
Kaution: 2 Kalt-Monatsmieten

 

HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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