Bergen-Bernhaupten
3-ZIMMER-TERRASSENWOHNUNG
MIT WINTERGARTEN
IN SONNIGER, RUHIGER LAGE


ECKDATEN

Objekt-Nr. 440076

 

Wohnungstyp: Erdgeschosswohnung mit großer Terrasse
Wohnfläche: ca. 80 qm (ohne Wintergarten)
Nutzfläche Keller: 3 qm


Terrasse: ca. 150 qm
Wintergarten beheizbar ca. 18 qm


Anzahl Zimmer: 3
Anzahl Badezimmer : 1 neuwertig (2017)
Fußboden: Parkettboden

 

Große Waschküche mit eigenem Waschmaschinenanschluss


Baujahr 1985/2017


Energieträger: Öl
Heizungsart Zentralheizung

 

Energiebedarfswert: 108,9 kwh (m².a)D


Bezugsfrei ab 1. August 2019

 


Kaltmiete: Euro 790,--
Nebenkosten: Euro 180,--
Kaution: 2 Kalt-Monatsmieten

 

OBJEKTBESCHREIBUNG

Diese wunderschöne 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Im EG gibt es 3 Wohneinheiten mit großen Terrassen. Über einen großzügigen Hauseingang betreten Sie das Haus und erreichen in wenigen Schritten die angebotene Wohneinheit.

 

Eine wunderschöne hohe Wohnungstüre öffnet die Räume, die alle mit Holzparkettboden ausgelegt sind. 2 Schlafzimmer und ein großer Wohnraum mit offener Küche, ein herrlicher Wintergarten, sowie ein neu gestaltetes Bad komplettieren diese Wohneinheit.
Die große Terrasse bietet einen herrlichen Blick in die Berge und ansonsten ist der Außenbereich pflegeleicht und wunderschön mit Grünpflanzen angelegt. Die Wohnung wurde mit hochwertigen Materialien und einer neuen Küche (2017) ausgestattet und 2017 komplett neu gestaltet, renoviert und saniert.

 

HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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