Siegsdorf
GEMÜTLICHE, HOCH ATTRAKTIVE,
2-ZIMMER-WOHNUNG IN EINER TRAUMLAGE
ZUM MIETEN


 

ECKDATEN

Objekt-Nr. 440092

 

  • Wohnfläche: ca. 62,5o qm
  • Nutzfläche/Keller: ca. 19 qm mit Waschmaschinenanschluß
  • Zimmer: 2
  • Küche mit Backherd, Ceranfeld, Abzugshaube,
  • Spühle, Spülmaschine, Kühlschrank
  • Duschbad
  • Schmiedeeiserne Vorhangstangen fest installiert
  • Balkon umlaufend – süd/west/nord
  • Balkonausstattung 8 Blumenkästen
  • Eigener Eingang über Außentreppe
  • Sicherheitsanlage
  • Dielenboden in gesamter Wohnung
  • Fliesen Bad und Keller
  • Energieausweis:
    Ausgestellt am: 7.3.2022
    Gültig bis: 6.3.2032
    Verbrauchsausweis: 144,8 kWh (m².a), Klasse E
    Energieträger: Öl
  • Nebenkosten:
    - Heizung (Öl) und Beheizung Wasser werden pauschal im Monat berechnet
    - Kaltwasser Abrechnung gesondert jährlich
    - Strom wird vom Mieter beim Stromanbieter seiner Wahl bestellt und abgerechnet
  • Massive Bauweise mit ca. 50 cm starken Hausmauern
  • Außenstellplatz: 1
  • Beziehbar: ab 1. April 2022


Kaltmiete Euro 700,--
Heizkostenpauschale p.M. Euro 120,--
Wasserkosten Abrechnung nach Verbrauch
Stromanmeldung und Abrechnung direkt beim Anbieter

HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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