Peterskirchen/Emertsham/Tacherting

2-ZI-WHG ZUM MIETEN

WOHNEN MIT AMBIENTE

IN EINEM HISTORISCHES LANDSCHLOSS


 

ECKDATEN

Objekt-Nr. 440098

 

Der „Alte Pfarrhof“ ist ein Landschloss aus der Barockzeit und wurde 1750 erbaut.

 

2-Zimmer-Miet-Wohnung „Johann“

  • NEU renovierte 2-Zi-Whg
  • Landschloss - Erbauung 1750
  • Generalsanierung 2018-2019
  • Das Anwesen/Wohnung stehen unter Denkmalschutz
  • Erdgeschoss
  • Wohnfläche: 56 qm
  • Zentralheizung
  • Wohnküche mit moderner Küchenzeile
  • Wohn-Schlafraum
  • Repräsentatives Bad mit abgetrenntem WC
  • Mauernstärke ca. 90 cm
  • Ausrichtung Nord/Ost
  • Gartenanteil
  • Stellplatz
  • Allgemeiner Waschmaschinenraum im EGmit wohnungszugeordnetem Wasseranschluss
  • Kein Abstellraum
  • Keine Haustiere
  • Nichtraucher erwünscht
  • Nebenkosten:
    - Stromzähler vorhanden (Abrechnung nach Verbrauch)
    - „Reinigung“ bezieht sich auf die Reinigung des Stiegenhauses.
    - „Sonst.“ Beinhaltet Nebenkosen wie z.B. Abrechnung EAD, Kaminkehrer,Wartung Heizung, u.d.gl.
    - Fa. EAD Eutermoser, Stephanskirchen, erstellt die Nebenkostenabrechnung.
  • Bezugstermin: nach Vereinbarung


Mietkosten::

Kaltmiete. Euro 560,-- /Monat
Nebenkosten Euro 200,-- /Monat
Kaution: 2 Kalt-Monatsmieten

 

HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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