Traunstein
ZWEI EIGENTUMSWOHNUNGEN
IN SEHR ZENTRALER LAGE TRAUNSTEIN'S
Objekt-Nr.:
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550460 Wohnung Nr. 5 550461 Wohnung Nr. 6 |
Wohnfläche: |
Wohnung Nr. 5 ca. 50qm / 1,5 Zimmer Wohnung Nr. 6 ca. 50qm / 2,5 Zimmer |
Baujahr: |
1992 |
Kaufpreis: |
gesamt Euro 500.000,-- Tiefgaragenstellplatz Euro 20.000,-- pro Wohneinheit + Vermittlungsgebühr 2,98 % inkl. MwSt |
Objekt-Nr. 550460 Wohnung Nr. 5
Objekt-Nr. 550461 Wohnung Nr. 6
Energieverbrauchswert 136,0 kWh(m².a)
Energie: Erdgas, Energieklasse E
Ausgestellt 26.3.2018
Gültig bis 25.3.2028
Baujahr 1992
Die Wohnungen sind gemeinsam erwerbbar.
Die Möglichkeit daraus 1 große Wohnung zu gestalten, wäre gegeben.
Beide Wohnungen liegen sehr zentral in Traunstein.
Das Zentrum, der Bahnhof und auch Busanbindung sind fußläufig erreichbar.
Mehrer Supermärkte in Laufdistanz sind für den Alltag ausreichend vorhanden.
Kaufpreis gesamt Euro 500.000,--
Tiefgaragenstellplatz Euro 20.000,-- pro Wohneinheit
+ Vermittlungsgebühr 2,98 % inkl. MwSt
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 2,98 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft oder bei Anmietung des Objektes.
SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).
HINWEIS
Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.